Sehr verehrter Kunde,
durch immer schnellere Modellwechsel und Konstruktionsänderungen an den Motor-räder, Roller, Quad´s sowie Trike´s kann es vorkommen, daß Ihr Fahrzeug noch nicht auf der Typenliste vom TÜV steht. Sie sollten aber in jedem Fall vorab kontrollieren, ob eine korrekte Befestigung der "Zweiradnotfallbox" sowie dem "wohl kleinsten Top-Case der Welt" möglich ist.
Denken Sie daran, dass die Beleuchtung und das Kennzeichen nicht verdeckt werden dürfen.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie die "Zweiradnotfallbox" sowie das "wohl kleinste Top-Case der Welt" regelmäßig auf seine Befestigung hin prüfen. Dazu sind Sie nach § 23 der STVZO verpflichtet.
Wir als Hersteller sowie unsere Händler haften nicht für Schäden an Sachen oder Personen aufgrund einer unsachgemäßen Montage oder eines unsachgemäßen Ge-brauchs.